Zeigen, was schon da ist.

AGB

 

 1. Umfang und Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) sind ein integrierter Bestandteil des zwischen dem Vertragspartner (nachstehend Kunde) und Firn Studio (nachstehend Auftragnehmer) getroffenen Vereinbarungen (z.B. Offerte, Vertrag). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Aufträge und Vereinbarungen verpflichten den Auftragnehmer nur zu dem im Vertrag erwähnten Inhalt. Nachträglich hinzutretende Leistungen werden zusätzlich verrechnet. Offerten sind grundsätzlich nur während 30 Tagen verbindlich.

 

2. Leistung

2.1 Arbeitsgrundsätze

Bei Kundenaufträgen richtet sich der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen über die Lauterkeit der Werbung. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen, welche diesen Bestimmungen oder seinen ethischen Vorstellungen nicht entsprechen. Der Auftragnehmer wahrt die Interessen seiner Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Er verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche zur Verfügung gestellten Kundenunterlagen werden vertraulich behandelt.

2.2 Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Auftrags-nehmer kann mündlich oder schriftlich gültig geschlossen werden. Üblich ist der Akzept einer schriftlichen Offerte (auch in E-Mail Form) vom Auftragsnehmer durch den Kunden.

2.3 Offerte

Nach einem Erstkontakt zwischen Kunde und Auftragnehmer, mit dem Ziel, erste wichtige Informationen zu erhalten, erstellt der Auftragnehmer nach einer IST-Zustand-Analyse eine (schriftliche) Offerte, die, falls nichts anderes vereinbart wird, per E-Mail versandt wird. Sie umfasst den Inhalt und Umfang des geplanten Webauftritts/ grafische Leistungen/ Kompositionen, sowie alle damit verbundenen Leistungen. Der Preis wird wertbasierend berechnet und nur als Pauschale aufgestellt. Zusatzleistungen werden als Aufgabenpauschalen separat verrechnet. Ein Stundenansatz kommt nur bei technischen Kleinarbeiten zum Einsatz.

2.4 Leistungen

Der Leistungsumfang bemisst sich nach der Offerte. Zusätzliche Leistungen müssen schriftlich vereinbart werden. Für die Beschaffung von Urheberrechten bei Texten, Bildern, etc. ist der Kunde zuständig, ausser dies wird explizit anders vereinbart. Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach unserer Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.

 

3. Lieferfristen / Termine

3.1 Liefertermine

Fest zugesicherte Leistungstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen gemäss Vereinbarung beim Auftragnehmer eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche den Auftragnehmer kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

3.2 Reklamationen

Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich (auch in E-Mail Form) an den Auftragnehmer zu richten.

 

4. Urheberrecht und Haftung

4.1 Urheberrecht

Durch die beidseitige Erfüllung der Leistungspflichten gehen sämtliche Rechte ausser dem Urheberrecht auf den Kunden über. Dieses verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer als Urheber der Website wird in der Fusszeile der einzelnen Seiten und/oder im Impressum ausdrücklich genannt, wobei das Logo/Text mit einem Link auf www.firnstudio.ch hinterlegt ist. Beansprucht der Kunde die Urheberrechte für sich, ist die finanzielle Abgeltung schriftlich zu regeln.

4.2 Haftung

Der Auftragnehmer lehnt jegliche Haftung gegenüber Dritten für den vom Kunden gewünschten Inhalt der erstellten Seiten ab. Der Content des Kunden darf keinen erotischen, pornografischen, blasphemischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen schweizerisches oder internationales Recht verstossenden Inhalt umfassen. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für eine Ablehnung der Aufnahme seiner Webseite in eine Suchmaschine.

 

5. Zahlung

5.1 Bezahlung

Nach der Vollendung der Arbeit, der vereinbarten Leistungspflichten und einer Mitteilung an den Kunden versendet der Auftragnehmer eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Diese ist innerhalb der nächsten 10 Tage einzubezahlen.

5.2 Zahlungskonditionen

Bei Neukunden ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages zu Projektbeginn fällig. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Auftragsarbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.

 

6. Anwendbares Recht

Es ist alleinig schweizerisches Recht anwendbar.

Chur, 2017